FAQ

FAQ

Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?
„Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.“

„Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.“

„Sie können jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist, und Ihre Eheschließung so auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Auch besteht keine Verpflichtung, Ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen..“

„Deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können den Antrag auf Beurkundung im Eheregister entweder direkt beim zuständigen Standesamt (Standesamt I in Berlin) oder über die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.“

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718
(Stand: 26.10.2012)

Welche Unterlagen sind erforderlich, um meine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen?
„Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde.“

„Ausländische Heiratsurkunden werden von den deutschen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Abhängig vom Land, in dem Sie geheiratet haben, müssten Sie bei Ihrem deutschen Standesamt zusätzlich zur Heiratsurkunde meist noch eine sog. Legalisation oder eine sog. Apostille vorlegen. Informationen zum Verfahren, wie Sie eine solche Echtheitsbestätigung beschaffen können, finden Sie hier.“

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/05-Welche%20Unterlagen%20-%20Ausl%20Heirat%20in%20D%20registrieren.html?nn=383016
(Stand: 26.10.2012)

Müssen wir unsere Ehe in Deutschland registrieren lassen?
„Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland erfolgte Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.“

„Eine Registrierung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei Ihrem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.“

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/06-Registrierung.html?nn=383016
(Stand: 26.10.2012)

Wo kann ich ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? 
„Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.“

„Es wird dem deutschen Verlobten auf Antrag vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt, wenn er dies für eine Eheschließung im Ausland benötigt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz.“

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/06-Registrierung.html?nn=383016
(Stand: 26.10.2012)

Wann erhalten wir unsere Heiratsurkunde? 
Dies ist abhängig von Ihrem jeweiligen Reiseziel. Auf den Seychellen erhalten sie diese meist noch vor Ihrer Abreise. In anderen Ländern wird Ihnen die Heiratsurkunde / Apostille per Post zugesandt.

Welche Dokumente benötige ich im Allgemeinen?
Dies ist von Land zu Land unterschiedlich. Auf unseren Zielgebietseiten
finden Sie die jeweils benötigten Dokumente.